Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Nachfolgeplanung und analysieren die Gestaltungsalternativen. Dabei ziehen wir sowohl die interne als auch die externe Unternehmensnachfolge in Betracht. Die wichtigsten Regelungsaspekte haben wir in neun Thesen zusammengefasst.
Bei der Nachfolgeplanung sind Regelungen hinsichtlich der künftigen Unternehmensführung und der Gesellschafterstruktur zu treffen. Auch die künftige Unternehmensfinanzierung ist zu planen. Es können z. B. durch die Entnahme von Gesellschafterdarlehen durch die „Senioren“ oder Zahlungen an weichende Erben zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Ferner ist die steuerliche und rechtliche Optimierung der Unternehmensnachfolge zu bedenken.
Unser Ziel ist es, eine auf die Unternehmerfamilie zugeschnittene Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Unsere Beratung schließt auch die Regelung der unerwarteten Unternehmensnachfolge ein. Die unerwartete Nachfolge entsteht durch Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers, während die ungeplante Nachfolge durch Streitigkeiten innerhalb der Unternehmerfamilie oder Ehescheidungen verursacht wird.
Für die unerwartete Unternehmensnachfolge kann Vorsorge getroffen werden. Um die Führungslosigkeit des Unternehmens bei einem unerwarteten Ausfall des Unternehmers zu verhindern, sind eine klare Vertretungsregelung und Vollmachten für eine temporäre Geschäftsleitung erforderlich. Alle wichtigen Unterlagen können in einem "Notfallkoffer" zusammengestellt werden. Dazu zählt eine Übersicht aller relevanten Urkunden und Verträge, Bankvollmachten und Zugangscodes bzw. Kennwörter. Ferner sollten wichtige Ansprechpartner bei Kunden, Lieferanten, Banken und Beratern benannt werden.
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Gut die Hälfte aller deutschen Familienunternehmen löst ihre Nachfolge familienintern. Viele Komplikationen lassen sich durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden. Gemeinsam mit der Unternehmerfamilie analysieren wir mögliche Szenarien, um die Erwartungen und Wünsche der Familienangehörigen in die Entscheidungen einzubeziehen.
Grundsätzlich kommen infrage
Neben der Regelung der künftigen personellen und gesellschaftsrechtlichen Strukturen liegt der Fokus unserer Beratung auf der Unternehmensfinanzierung und die Verteilungsgerechtigkeit unter den Erben.
Mit den Aspekten der familiären Unternehmensnachfolge befasst sich dieser Aufsatz.
Ablauf einer Unternehmensnachfolge
1. Situationsanalyse
2. Konzeption
3. Umsetzung
4. Nachfolgecontrolling: Prüfung des Übergabeerfolgs u. a. unter den Aspekten
Eine Testamentsvollstreckung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten (z. B. minderjährige Erben). Testamentsvollstrecker können maßgeblich dazu beitragen, dass Streit zwischen den Erben vermieden und die Ziele des Erblassers erreicht werden.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine Einflussnahme über den Tod hinaus. Die Ziele sind häufig eine Vereinfachung der Abwicklung, die gesicherte Erfüllung von Vermächtnissen und die professionelle Umsetzung des Erblasserwillens.
IfW übernimmt die Aufgaben der Testamentsvollstreckung als juristische Person. Das hat für den Erblasser den Vorteil, dass das Unternehmen personenunabhängig die Funktionen des Testamentsvollstreckers verantwortlich wahrnimmt und als GmbH „unsterblich“ ist. Mit der Testamentsvollstreckung befasst sich dieser Bericht.
Zu den typischen Aufgaben des Testamentsvollstreckers bei der Durchführung des letzten Willens zählen: