Unternehmer lösen täglich Probleme und treffen Entscheidungen. Langjährige Erfahrungen im Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern sind dafür eine wichtige Grundlage. Auf diese Erfahrungen können Unternehmer nicht zurückgreifen, wenn es um eine der wichtigsten Entscheidungen im Unternehmerleben geht: Die Nachfolgeregelung.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind sowohl für die geplante als auch die ungeplante Unternehmensnachfolge Regelungen zu treffen:
Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Nachfolgeplanung und analysieren die Gestaltungsalternativen. Dabei ziehen wir sowohl die interne als auch die externe Unternehmensnachfolge in Betracht.
Unser Ziel ist es, eine auf die Unternehmerfamilie zugeschnittene Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Dabei gehen wir mit größter Sorgfalt und Wertschätzung für die Unternehmerleistung vor.
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Modelle zur Regelung der Unternehmensnachfolge
1. Modelle der internen Nachfolgeregelung
Familiennachfolge:
Fremdgeschäftsführung:
Stiftung:
Betriebsverpachtung:
2. Modelle der externen Nachfolgeregelung und deren Zielsetzung
Strategischer Partner:
Finanzinvestor:
Externe Führungskraft (Management-Buy-in „MBI“):
Führungskraft des Unternehmens (Management-Buy-out „MBO“):
Gut die Hälfte aller deutschen Familienunternehmen löst ihre Nachfolge familienintern. Viele Komplikationen lassen sich durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden. Gemeinsam mit der Unternehmerfamilie analysieren wir mögliche Szenarien, um die Erwartungen und Wünsche der Familienangehörigen in die Entscheidungen einzubeziehen.
Grundsätzlich kommen infrage
Neben der Regelung der künftigen personellen und gesellschaftsrechtlichen Strukturen liegt der Fokus unserer Beratung auf der Unternehmensfinanzierung und die Verteilungsgerechtigkeit unter den Erben.
Mit den Aspekten der familiären Unternehmensnachfolge befasst sich dieser Aufsatz.
Ablauf einer Unternehmensnachfolge
1. Situationsanalyse
2. Konzeption
3. Umsetzung
4. Nachfolgecontrolling: Prüfung des Übergabeerfolgs u. a. unter den Aspekten
Eine Testamentsvollstreckung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten (z. B. minderjährige Erben). Testamentsvollstrecker können maßgeblich dazu beitragen, dass Streit zwischen den Erben vermieden und die Ziele des Erblassers erreicht werden.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine Einflussnahme über den Tod hinaus. Die Ziele sind häufig eine Vereinfachung der Abwicklung, die gesicherte Erfüllung von Vermächtnissen und die professionelle Umsetzung des Erblasserwillens.
IfW übernimmt die Aufgaben der Testamentsvollstreckung als juristische Person. Das hat für den Erblasser den Vorteil, dass das Unternehmen personenunabhängig die Funktionen des Testamentsvollstreckers verantwortlich wahrnimmt und als GmbH „unsterblich“ ist. Mit der Testamentsvollstreckung befasst sich dieser Bericht.
Zu den typischen Aufgaben des Testamentsvollstreckers bei der Durchführung des letzten Willens zählen: